Eigentümerinteressen.de
Startseite   Home
Schadensbericht  Gesetze  Im Namen des Volkes Impressum Datenschutz


                                                                     Startseite


Rechtlosigkeit in Deutschland - Ein persönlicher Erfahrungsbericht

Zwei Arten von Zivilrecht

Diese Webseite entstand aus der schmerzlichen Erkenntnis, dass es in Deutschland zwei Arten von Zivilrecht gibt: die offizielle Rechtsprechung durch die Staatsgewalt und die inoffizielle Rechtsprechung durch Rechtsanwälte und Staatsbeamte.

Machtmissbrauch und Willkür sind gängige Praxis in der BRD, gegen die Betroffene wehrlos sind. Seilschaften, vorsätzliche arglistige Täuschung und Rechtsbeugung bleiben unbestraft, da entsprechende Strafanzeigen von Staats- und Generalstaatsanwälten ohne Ermittlungsverfahren abgewiesen werden.

Blockierter Rechtsweg

Zivilrechtliche Maßnahmen sind unmöglich, weil sich Anwälte weigern, in solchen Fällen tätig zu werden - sie sind ja die Nutznießer. Die Bereitstellung eines Notanwaltes wird verwehrt, obwohl der Gesetzgeber dies vorsieht.

Das Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 GG) wird verweigert, ebenso das Grundrecht auf wirksame Beschwerde mit sachlicher Bearbeitung (Art. 17 & 19 GG). Ein Verfassungsgerichtsurteil (BVerfG, 22.04.1953-BvR162/51 RN20-23), das eine sachliche Bearbeitung forderte, blieb unberücksichtigt.

Rechtsanwälte sind für deutsche Menschen die höchsten Richter auf Erden.

Der persönliche Fall

Ein hochrangiger Mitarbeiter der Bundespolizei verschmutzte Gebäudeteile (§249 Abs.1 BGB) und machte über 2000? Mietschulden. Trotz 40.000? Sachschaden unternahmen weder mein Anwalt noch 52 weitere kontaktierte Anwälte etwas dagegen. Seilschaften waren wichtiger als Recht.

Der Rechtsverlust wird so schmerzhaft empfunden wie der Verlust eines ermordeten Kindes, ohne dass die Staatsgewalt die Täter bestraft. Im Gegenteil - leistet man nach Art. 20 Abs. 4 GG Widerstand, wird man mit Bossing, Mobbing,Sanktionen und Represalien attackiert.

Gescheiterte Petitionen

Meine Petition an den Bundestag (Pet 4-16-07-4500) forderte, Menschenrechtsverletzungen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen - sie wurde ohne plausible Begründung abgelehnt.

Eine weitere Petition (Pet4-20-07-380-001361) forderte Gesetzesänderungen:

  1. Einzelne Bürger dürfen nicht mehr am Rechtsweg gehindert werden

  2. Strafrechtliche Maßnahmen bei Grundrechtsverletzungen

Die Petition wurde mit Falschbehauptungen abgewiesen. Man unterstellte mir, ich hätte die Abschaffung des Anwaltszwangs gefordert - das hatte ich nie verlangt. Meine Hinweise auf diese Falschdarstellung wurden ignoriert.

Systemisches Versagen

Die Bundesregierung behauptet, Anwälte würden "Chancen- und Waffengleichheit vor Gericht gewährleisten" und vor "Fehlurteilen schützen". In Wahrheit tun sie das genaue Gegenteil - sie blockieren den Rechtsweg präventiv.

Verwaltungsgerichte, die normalerweise mit 5 Richtern besetzt sind, beauftragen bei Klagen ohne Anwalt gegen den Willen des Klägers Einzelrichter mit der Abweisung. In einem Fall sagte der Richter, meine Beschwerde sei berechtigt und ich würde in 7-10 Tagen eine positive Entscheidung erhalten. Nach 3 Wochen kam ein negatives Urteil. Eine Tonbandaufzeichnung wurde als Beweis nicht zugelassen.

Die Konsequenzen

Ohne funktionierenden Rechtsweg sind auch Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde blockiert - diese werden nur zugelassen, wenn der reguläre Rechtsweg durchlaufen wurde.

Inhaftierte Massenmörder und Kinderschänder haben mehr Rechte als einzelne rechtschaffene Menschen.

Die Psyche wird nicht als verletzlicher Körperteil betrachtet. Alle Behörden, Amts- und Rechtsträger sowie öffentliche Medien schweigen - sie sind nicht betroffen.

Europäische Menschenrechte missachtet

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die für alle Europäer bindend ist, wird ignoriert. Deutsche sind nicht gleichberechtigt mit anderen Europäern. Nach der Wiedervereinigung wurde uns die Gleichstellung zugesichert - offensichtlich will niemand das Volk aufklären.

Fazit

In Deutschland gibt es keine demokratische Rechtsordnung mehr, sondern Zweiklassenrecht, geprägt von Materialismus, Willkür und Seilschaften. Das Grundgesetz mit seinen Grundrechten ist bedeutungslos geworden.

Vorsätzliche arglistige Täuschung und Rechtsbeugung sind Straftaten, werden aber nicht verfolgt, weil weder Anwälte noch Staatsanwaltschaften bereit sind, Anzeige zu erstatten.

Einzelne Menschen sind in der BRD rechtlos - und die legislative Staatsgewalt will das so.

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website www.schattenjustiz.de

Diesbezügliche Veröffentlichungen in Tagesspiegel finden sie hier.

gez. Lorenz Küppers

(c) 2023 by Eigentümerinteressen.de      Impressum  Datenschutzerklärung